IV-GS Neumayer: Wichtige Impulse für Investitionen und Arbeitsplätze – Weitere Maßnahmen zur Abfederung von Verlusten durch Corona-Krise
„Unternehmen mit ihren Beschäftigten waren und sind durch die Corona-Krise schweren wirtschaftlichen Verwerfungen ausgesetzt. Das heute im Nationalrat beschlossene Konjunkturpaket hilft, diese Herausforderungen zu bewältigen und einen Neustart zu schaffen“, betont der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Christoph Neumayer, anlässlich der Beschlüsse des Konjunkturstärkungsgesetztes sowie des Investitionsprämiengesetzes. „Erfreulich ist, dass in beiden wesentliche Empfehlungen aus der Praxis aufgegriffen worden sind und nun umgesetzt werden“, so Neumayer weiter. Entscheidende Maßnahmen, um die Wirtschaft wieder möglichst schnell auf ein Vorkrisenniveau zu bringen, seien etwa die im Konjunkturstärkungsgesetz enthaltene degressive Abschreibung sowie der Verlustrücktrag für das Jahr 2020/21. Bei ersterer sei es möglich, jedes Jahr 30 Prozent des Restbuchwertes abzuschreiben. Beim Verlustrücktrag könnten Verluste aus 2020 mit Gewinnen aus 2019 und 2018 gegengerechnet werden. „Besonders begrüßenswert ist es, dass die Bestimmungen zur degressiven Abschreibung unbefristet gelten. Wünschenswert wäre dies auch für den Verlustrücktrag, der nur für ein Jahr – 2020 oder bei abweichendem Wirtschaftsjahr wahlweise für 2021 – anwendbar ist“, so der IV-Generalsekretär.
Die beschlossene Investitionsprämie sei eine gute Maßnahme, um Investitionsanreize zu setzen und auf diese Weise den Rebound der Wirtschaft zu unterstützen. „Investitionen, die auf Grund der Corona-Krise abgesagt wurden, werden nicht zuletzt dadurch wieder möglich. Zudem schafft die Prämie Anreize, Investitionen vorzuziehen, die erst für spätere Jahre geplant waren“, so Neumayer. Durch die Investitionsprämie werden Investitionen, die ab 1. August 2020 gestartet werden, durch einen siebenprozentigen oder in einigen Fällen auch durch einen 14-prozentigen Zuschuss gefördert. Wesentlich sei, dass Details der Investitionsprämie – also vor allem, welche Investitionen genau unter die Begünstigung fallen – rasch in einer Richtlinie geregelt werden. Ebenso müsse klargestellt werden, welche Schritte im Antragszeitraum (1. September 2020 bis 28. Februar 2021) gesetzt werden müssen, „denn, was es jetzt vor allem braucht, ist Planungssicherheit, um das zweite Halbjahr 2020 für den Neustart nach der Krise effektiv nutzen zu können“, hebt Neumayer abschließend hervor.