Wirtschafts-, Finanzpolitik & Recht

IV sieht Verlängerung der KIM-Verordnung als bürokratische Hürde

Obwohl die Verordnung ausläuft, sollen Regeln weiter gelten

18.6.2025

Die Industriellenvereinigung (IV) sieht eine defacto Weiterführung der KIM-Verordnung kritisch. Laut einem geplanten Rundschreiben der FMA sollen die KIM-Regeln als Richtlinien für die Kreditvergabe weitergeführt werden, obwohl die Verordnung eigentlich mit 30. Juni auslaufen würde. Banken, die davon abweichen, müssen das genau begründen und mit aufwändigen aufsichtsrechtlichen Prüf- und Bewertungsverfahren rechnen, verbunden mit erheblichem organisatorischem, personellem und finanziellem Aufwand.

„Das ist eine überbordende Regulierung, zumal kein systemisches Risiko mehr besteht und die Ausfallquoten bei Wohnimmobilienkrediten nach wie vor niedrig sind. Der Wohnungsmarkt wird durch diese zusätzlichen Beschränkungen unnötig gebremst und die politisch angestrebte Stärkung der Baukonjunktur darüber hinaus deutlich erschwert. Zudem bestehen bereits auf Basis des geltenden Rechts umfangreiche Vorschriften, die eine solide Kreditvergabe bei Banken einfordern“, so IV-Generalsekretär Christoph Neumayer.