Die heutige Präsentation der Bundesregierung zu den Unterstützungsleistungen für heimische Unternehmen bringen erste Entlastungen für diejenigen, die mit der extremen Situation am Energiemarkt zu kämpfen haben und bereits seit geraumer Zeit auf die Umsetzung warten mussten“, so Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) angesichts der Beschlüsse im heutigen Ministerrat. Neben der Ausgestaltung der Parameter zur Strompreiskompensation ist auch die Festlegung der Termine für Registrierung (7.11.) sowie Antragstellung (22.11.) für den Energiekostenzuschuss wesentlich für Planungssicherheit der Unternehmen. „Dennoch wird es eine Aufstockung des Zuschusses auf 2,5 Milliarden Euro brauchen, um nachhaltigen Schaden vom Industriestandort Österreich abzuwenden und Produktionsdrosselungen und Arbeitslosigkeit in Österreich zu vermeiden“, so Neumayer und meint weiter: „Ganz besonders wichtig ist auch, dass die nun aktualisierten EU-Beihilferegeln, samt der vielen notwendigen Erweiterungen und Klarstellungen, im Instrument des Energiekostenzuschusses vollumfänglich und direkt angewendet werden."
Ebenfalls heute wurden die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Strompreiskompensation präsentiert. „Damit wird eine langjährige Forderung der Industrie aufgegriffen. Vielmehr sollte sie aber nicht als ausschließliches Kriseninstrument, sondern als Standortinstrument eingesetzt werden“, fordert Neumayer. Daher brauche es dringend eine zeitliche Ausweitung, wie auch in Deutschland bis 2030, denn im vorliegenden Beschluss ist das Modell lediglich für 2022 vorgesehen, was völlig unzureichend ist. Damit kommt es wie bisher zu einer Verstärkung der innereuropäischen Wettbewerbsnachteile für die heimischen Unternehmen, die ohnehin bereits durch die höheren Preise durch die Strompreiszonentrennung bestehen.
Das Modell der Strompreiskompensation gibt Staaten seit 2013 die Möglichkeit, Unternehmen einen Teil der indirekten CO2-Kosten zu erstatten. Bereits 14 EU-Mitgliedsstaaten – darunter Deutschland, Tschechien, Frankreich, die Slowakei, Polen, Spanien oder Finnland sowie Norwegen und das Vereinigte Königreich – machen davon Gebrauch. Die Folge ist eine beträchtliche Wettbewerbsverzerrung innerhalb Europas zu Lasten der österreichischen Industrie, die nun für 2022 beseitigt wird. Idealerweise sollten jedoch die förderfähigen Sektoren der beiden Instrumente – Energiekostenzuschuss und Strompreiskompensation – einander angeglichen werden. Hierfür bedarf es noch einer Anpassung des EU-Beihilfenrechts für indirekte CO2-Kosten.