Klima, Infrastruktur, Transport, Ressourcen, Energie

Raumordnung für Energie- und Mobilitätswende fit machen

IV-Präs. Knill: Abstimmung zwischen Bund und Ländern verbessern – Genehmigungsverfahren beschleunigen – Klimaziele erfordern Infrastrukturausbau

„Eine vorausschauende und effektive Raumordnung legt den Grundstein für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Standortpolitik. Dafür gilt es jetzt die Weichen zu stellen – vor allem mit Blick auf die massiven Herausforderungen, wie etwa den Klimaschutz, vor denen wir stehen. Denn die Energie- und Mobilitätswende kann nur dann gelingen, wenn sie vom Ausbau einer starken, leistungsfähigen Energie- und Verkehrsinfrastruktur ermöglicht wird. Raumordnung und Flächenwidmung sind hier entscheidende Hebel, damit wir dieses gemeinsame Ziel erreichen können“, betonte der Präsident der Industriellenvereinigung (IV), Georg Knill, am heutigen Mittwoch bei der Sitzung der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK). Dass die Konferenz nach mehr als 10 Jahren auf hoher politischer Ebene wieder stattfindet, sei aus Sicht der Industrie ein positives Signal. Dieses Format könne bei regelmäßiger Abhaltung dazu beitragen, notwendige Impulse und kluge Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit zu entwickeln. 

Allein das ambitionierte Ziel, bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen, mache einen massiven Ausbau erforderlich. Um bis dahin den gesamten Energieverbrauch aus erneuerbaren Quellen decken zu können, brauche es beispielsweise bis zu 100 zusätzliche Wasserkraftwerke der Größe Freudenau oder bis zu 6.000 weitere Windturbinen sowie den Ausbau der gesamten Netzinfrastruktur. „Die Trassen für liniengebundene Infrastrukturen, Industrieanlagen, Kraftwerke etc. müssen nicht nur erst gebaut werden, sie lassen auch den Flächenbedarf in naher Zukunft steigen“, so Knill. Eine nachhaltige Flächennutzung müsse daher mittels umsichtiger Planung gesichert werden. 

Eine „kaum überwindbare Hürde für viele Projekte“ sei die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung bzw. fehlende Abstimmungsvorschriften zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. „Um hier gegenzusteuern, plädiert die Industrie für Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern nach Art.15a der Bundesverfassung mit wechselseitigen Informations-, Koordinations- und Kooperationsverpflichtungen bei raumwirksamen Planungen und Maßnahmen – insbesondere bei übergeordnet notwendigen Infrastrukturprojekten“, betonte der IV-Präsident. Das würde Verbesserungen in der Kooperation und Abstimmung auch ohne Änderung der kompetenzrechtlichen Zuständigkeitsverteilung ermöglichen.  

Ein Gebot der Stunde sei zudem eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. „Gerade bei wichtigen Infrastruktur- und Energieprojekten werden die gesetzlich vorgesehenen Fristen oft um ein Vielfaches überschritten. Alleine bei der Salzburgleitung hat es bis zum höchstgerichtlichen Erkenntnis mehr als acht Jahre gedauert“, so Knill. Die Industrie plädiert daher für Verbesserungen bei der UVP-Gesetzes-Novelle sowie beim Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz – AVG. „Wenn man Klimaschutz ernst nimmt, dann muss man auch in diesem Bereich Initiativen setzen. Denn ohne moderne Infrastruktur ist die Versorgungssicherheit oder Netzstabilität gefährdet sowie die Mobilitäts- und Energiewende – und damit die Klimaschutzziele – nicht zu schaffen“, so der IV-Präsident abschließend.