Bildung und Gesellschaft

Industrie zur UG-Novelle: Modernes, zeitgemäßes Studienrecht richtiger Schritt

IV-GS Neumayer: Mindestmaß an Studienleistungen schafft mehr Verbindlichkeit – Verbesserte Anrechenbarkeit außerhochschulischer Qualifikationen positiv

„Die Novelle des Universitätsgesetzes leitet mit seinem modernen, zeitgemäßen Studienrecht einen wichtigen Kulturwandel für das Studieren an den heimischen Universitäten ein“, so Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), anlässlich des laufenden Begutachtungsverfahrens zur Novelle des Universitätsgesetzes. „Wenn uns Studien zeigen, dass aktuell nur 6 Prozent der Bachelor-Studierenden in der Regelstudienzeit von sechs Semestern abschließen, dann zeigt das klaren Handlungsbedarf“, so Neumayer weiter. Ein Mindestmaß an Studienleistungen einzufordern – inklusive eines Unterstützungsangebots für Studierende in Form von Learning Agreements –, sei aus Sicht des IV-Generalsekretärs ein richtiger Ansatz, um Verbindlichkeit und Studierbarkeit zu fördern. Der Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Österreich brauche exzellente, leistungsorientierte Hochschulabsolventinnen und -absolventen, um international wettbewerbsfähig und erfolgreich sein zu können.

Leichtere Anerkennung außeruniversitärer Qualifikationen erhöht Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung

Besonders positiv sei die leichtere Anerkennung von Studienleistungen mit der vorgesehenen Beweislastumkehr zugunsten der Studierenden. „Besonders die verbesserte Anrechenbarkeit außerhochschulischer beruflicher Qualifikation wie z.B. der HTL – einem international anerkannten Asset in der österreichischen Berufsbildung – begrüßen wir ausdrücklich“, hält Neumayer fest. Damit sei einer langjährigen IV-Forderung Rechnung getragen „und definitiv der richtige Weg eingeschlagen worden, um die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung zu fördern“, so der IV-Generalsekretär.

Praktikable und zeitgemäße Adaptierungen des Organisationsrechts

Hinsichtlich der beabsichtigten Anpassungen des Organisationsrechts und der Befugnisse der Leitungsorgane zeige sich die IV optimistisch. „Diese stellen sich aus unserer Sicht zeitgemäß und sinnvoll dar, um eine kontinuierliche und positive strategische Weiterentwicklung der heimischen Universitäten zu gewährleisten“, so der IV-Generalsekretär abschließend.