Die angekündigte Umsetzung der Strompreiskompensation kann in der aktuellen Energiepreissituation eine gewisse Entlastung für die betroffenen Unternehmen sein. Dies setzt voraus, dass die Ausgestaltung des Modells jetzt smart und sinnvoll erfolgt, sodass die herbeigesehnte Linderung auch tatsächlich ihren Zweck erfüllt. Erstens braucht es daher angesichts der dramatischen Preissituation eine Ausweitung auf weitere energieintensive Branchen, um damit die Zielsicherheit der Förderung auf andere Sektoren zu übertragen und Ungleichbehandlungen vorzubeugenden.
Zweitens braucht es eine zeitliche Ausweitung, wie auch in Deutschland bis 2030 – im aktuellen Begutachtungsentwurf der Bundesregierung ist das Modell lediglich für 2022 vorgesehen. Damit kommt es wie bisher zu einer Verstärkung der innereuropäischen Wettbewerbsnachteilen für die heimischen Unternehmen, die ohnehin bereits durch die Strompreiszonentrennung bestehen. Das Modell der Strompreiskompensation gibt seit 2013 die Möglichkeit Unternehmen einen Teil der indirekten CO2-Kosten zu erstatten. Bereits 14 EU-Mitgliedsstaaten - darunter Deutschland, Tschechien, Frankreich, die Slowakei, Polen, Spanien oder Finnland - sowie Norwegen und das Vereinigte Königreich machen davon Gebrauch. Die Folge ist eine beträchtliche Wettbewerbsverzerrung innerhalb Europas zu Lasten der österreichischen Industrie.